Der VerbraucherService Bayern (VSB) hat im Juni eine Einstweilige Verfügung gegen Amazon beantragt, da der Online-Händler gegen die „Button-Lösung“ verstoßen haben soll. Nun gab das Landgericht München I dem Antrag des VSB statt. Verstoß gegen „Button-Lösung“: Einstweilige Verfügung gegen Amazon weiterlesen