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Eifrig Karten bestellt und nichts bezahlt

Wer Tickets für Konzerte oder Sportveranstaltungen per Internet bestellt und dann nicht bezahlt, der macht sich des Betruges strafbar. Der Paragraf 263 des Strafgesetzbuches beschreibt Betrug als die „Erlangung eines Vermögensvorteils durch die Täuschung anderer“ und sieht dafür eine Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder eine Geldstrafe vor. Eifrig Karten bestellt und nichts bezahlt weiterlesen