Mit dem Button „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ bewarb Amazon seinen Premiumdienst Prime. Das OLG Köln fand das irreführend. OLG-Köln: Internet-Bestellbuttons müssen eindeutig beschriftet sein weiterlesen
Mit dem Button „Jetzt gratis testen – danach kostenpflichtig“ bewarb Amazon seinen Premiumdienst Prime. Das OLG Köln fand das irreführend. OLG-Köln: Internet-Bestellbuttons müssen eindeutig beschriftet sein weiterlesen