Der IDO Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V. spricht nach unserer Einschätzung mit am häufigsten wettbewerbsrechtliche Abmahnungen in Deutschland aus. Wieder LG Rostock: IDO konnte Aktivlegitimation bei Multimedia, Haushaltsgeräten und Elektronikartikeln nicht nachweisen weiterlesen
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Auch OLG Frankfurt spricht IDO-Verband Klagebefugnis ab
Der Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e. V. (kurz „IDO“) hat sich in den letzten Jahren insbesondere aufgrund seiner aggressiven Abmahnpolitik vor allem unter Online-Händlern eine zweifelhafte Berühmtheit erarbeitet. Auch OLG Frankfurt spricht IDO-Verband Klagebefugnis ab weiterlesen
LG Berlin – IDO nicht zur Abmahnung berechtigt
Der IDO (Interessenverband für das Rechts- und Finanzconsulting deutscher Online-Unternehmen e.V.) war nicht berechtigt… LG Berlin – IDO nicht zur Abmahnung berechtigt weiterlesen