Gewinn-Bescheid: Friedrich Müller Rechtsabteilung




Ich habe mal wieder interessante Post erhalten. Diesmal geht es um einen „unwiderruflichen, garantierten und jederzeit einklagbaren Gewinn-Bescheid der eingetragenen Konzernmarke Friedrich Müller über 2 Millionen Euro“. Doch warum ist dieser Gewinn so teuer?

So sieht die Post von der Friedrich Müller Rechtsabteilung aus:

Der eigentliche Zweck dieser „Kampagne“ liegt wohl in der Geltendmachung des Gewinnanspruches, welche über eine kostenpflichtige 0900-Nummer erfolgen soll:

Auch die Zusammenfassung des Schreibens unter § 5 fordert mich nochmals eindringlich dazu auf, mich unter meiner „extra reservierten“ Eilnummer zu melden:

Bereits am 22.05.08 wurde auf Heise.de über den Telefon-Spam von Friedrich Müller berichtet. Damals wurden mehrere Verbraucher in der gesamten Bundesrepublik durch unerwünschte Werbeanrufe belästigt. Infolge dessen wurden insgesamt 14 Rufnummern von Friedrich Müller durch die Bundesnetzagentur abgeschaltet.

Mit einer Pressemitteilung vom 13.08.2008 machte die Bundesnetzagentur darauf aufmerksam, dass auch das zuständige Gericht die harte Vorgehensweise gegen die illegale Telefonwerbung von Friedrich Müller bestätigt. Hier war mittlerweile nicht nur die Rede von insgesamt 51 Rufnummern, die abgeschaltet wurden, sondern auch ein Rechnungslegungs- und Inkassoverbot ausgesprochen wurde.

Im Grunde erinnert dieser Gewinn-Bescheid von der Friedrich Müller Rechtsabteilung an den Versuch der Boesche Direct GmbH, mit der Inszenierung einer Sofort-Rente das Telefonwerbeverbot zu umgehen um so ein Los der NKL zu verkaufen. Woher man meine bzw. Ihre persönlichen Daten hat, muss ich wohl in Anbetracht der aktuellen Diskussion zum Thema Datenhandel nicht weiter erörtern.

Da bereits seit vielen Jahren unter der Marke Friedrich Müller agiert wird, findet der interessierte Leser viele weitere Meldungen nach einer kurzen Google-Suche. Allgemein rät die Verbraucherzentrale in solchen Fällen dazu, die ausgewiesenen Gebühren auf Ihrer Telefonrechnung bei Ihrem jeweiligen Anbieter zurückzuweisen.