Briefe an Gewerbetreibende entpuppen sich als Kostenfalle




Die gute Nachricht für viele Gewerbetreibende – auch aus dem Erzgebirge – kommt aus der Cecilienallee 3 in Düsseldorf: Die Richter des dortigen Oberlandesgerichts (OLG) haben nun geurteilt, dass die sogenannte Gewerbeauskunfts- Zentrale GEW aus Düsseldorf bestimmte Geschäftsgebaren zu unterlassen habe. Jeder Fall der Zuwiderhandlung werde mit 250.000 Euro Ordnungsgeld bestraft.

Quelle: Freie-Presse.de / Zum Artikel

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