Im Prozess um das Streamingportal kino.to hat der angeklagte Chefprogrammierer ein umfangreiches Geständnis abgelegt und dabei den Wiener Filou Valentin Fritzmann schwer belastet. Dieser soll als Ideen- und Geldgeber fungiert haben.
Vorsicht, kleiner Prinz: der nächste Prozess in Sachen kino.to findet seit gestern vor dem Landgericht Leipzig statt. Dem 28jährigen Bastian P. wird die gewerbsmäßige und unerlaubte Verwertung von urheberrechtlich geschützten Werken in 1.110.543 Fällen vorgeworfen.
Das Landgericht Leipzig hat die Anklage der Generalstaatsanwaltschaft Dresden gegen einen Drahtzieher des illegalen Filmportals Kino.to zugelassen. Der Prozess gegen den Mann beginnt am 20. März, teilte das Landgericht am Freitag mit. Geplant sind vorerst noch vier weitere Verhandlungstage. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten vor, zusammen mit anderen Beteiligten massenhaft das Urheberrecht gebrochen zu haben.
Die eigentlich von der Generalstaatsanwaltschaft Dresden beschlagnahmte Domain Kino.to stellte bisher eine Webseite dar, die bei Amazon zum Kauf von Musik einlädt. Die Dresdner Behörden haben inzwischen wieder ihren Beschlagnahmehinweis angebracht.
Die einstigen kino.to-Hauptzulieferer Maik P. (28) und Marcel E. (25) sollen nämlich trotz enormen Verfolgungsdrucks auch nach der kino.to-Ära Nachfolge-Portals illegale Links zu Hollywood-Blockbuster zur Verfügung gestellt haben.
Droht den Premium-Kunden der stillgelegten Webseite Kino.to ein Strafverfahren? Ermittler fanden auf beschlagnahmten Rechnern des illegalen Filmportals Daten von Kunden, die per PayPal für einen werbefreien Zugang zahlten.
Gestern, am 21. Dezember 2011, ist ein Mitglied der Kerngruppe von kino.to in Leipzig zu 3 Jahren und 5 Monaten Haft verurteilt worden. Amtsrichter Mathias Winderlich begründete sein Urteil damit, dass der Angeklagte das illegale Geschäftsmodell kino.to von Anfang an mitentwickelt und perfektioniert habe. Der Richter stellte zudem in seiner Urteilsbegründung unmissverständlich klar, dass beim … 3 Jahre und 5 Monate Haft für „Serverbeschaffer“ von kino.to weiterlesen →
Ein früherer Mitarbeiter des illegalen Internet-Filmportals kino.to ist zu einer Freiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten verurteilt worden. Das Amtsgericht Leipzig setzte die Strafe am Donnerstag über einen Zeitraum von drei Jahren zur Bewährung aus.
Angeklagt war Martin S. aus Leipzig. Der heute 27-Jährige, der zuvor noch nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten war, wurde wegen gemeinschaftlich begangener gewerbsmäßiger Urheberrechtsverletzungen in 1,1 Million Fälle zu drei Jahren Haft verurteilt. Der Richter stellte in seiner Urteilsbegründung klar, dass das Bereitstellen der Links über kino.to letztlich das „öffentlich Zugänglichmachen“ der Raubkopien sei.
Am Amtsgericht Leipzig ist am Freitag das erste Urteil gegen einen der Drahtzieher der Webseite kino.to gefallen. Marcus V. war vorgeworfen worden, das Urheberrecht in mehr als einer Million Fällen verletzt zu haben. Der 33-Jährige wurde zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Das Urteil ist bereits rechtskräftig.
Im Verfahren gegen das Streamingportal kino.to hat die Generalstaatsanwaltschaft Dresden eine weitere Anklage erhoben. Bei dem Beschuldigten handle es sich um einen Mann aus Zwickau, der bei kino.to für Organisation und Betreuung der Server zuständig gewesen sein soll, heißt es in einem vorab veröffentlichten Bericht des Spiegel.
Kino.to schließen und gut ist? Das haben GVU und Co. sich wohl ein wenig zu leicht vorgestellt. Die Nachfolger schossen und schießen nur so ins Netz – und kämpfen um den Thron, den kino.to hinterlässt. Nun bläst die Filmbranche zum Kampf – und will die Geldströme austrocknen.
Die Filmbranche will den Betreibern illegaler Angebote im Netz ans Portemonnaie. „Wir müssen uns auch auf die Geschäftsmodelle konzentrieren“, sagte der Geschäftsführer der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU), Matthias Leonardy, zur Eröffnung des fünften GVU-Branchenforums für die deutschsprachige Filmindustrie in Berlin.
Im Fall kino.to klickten jetzt erneut die Handschellen: Seit Juni befand sich noch ein mutmaßlicher Betreiber des Filmpiratenportals auf der Flucht. Nun konnte die Polizei den Verdächtigen in Niedersachsen verhaften. Das teilt die Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU) mit.
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