Marktmanipulation: Gericht verhängt Haftstrafe im De Beira Prozess




Einer der Hauptdrahtzieher jedoch, Pascal G., weilt derweil weiter unbehelligt in Österreich. Dort gilt Aktienmanipulation nicht als Straftat – kein Grund also für eine Auslieferung.

Quelle und vollständiger Bericht: ftd.de

Weitere Informationen, Hintergründe und Material dazu: