Massenabmahnungen: Keine General-Haftung für den Handel




Schluss mit den leidigen Massenabmahnungen: Ein Grundsatzurteil des Berliner Landgerichts könnte laut Börsenverein einen »Paradigmenwechsel« einläuten. Das Urteil vom 14. November, gefällt im Rahmen eines Musterprozesses, ist noch nicht rechtskräftig, spricht sich aber gegen eine generelle Haftung des Buchhandels bei urheberrechtsverletzenden Inhalten in Büchern aus.

Quelle: boersenblatt.net / Zum Artikel