Vor zirka 2 Jahren begann die Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein Banken und Sparkassen anzuschreiben, um diesen mitzuteilen, dass Inkassounternehmen über deren Konten „schmutziges Geld“ aus Abfofallen eintreiben. Viele der angeschriebenen Geldinstitute kündigten daraufhin die entsprechenden Konten. Die „Deutsche Internetinkasso“ hatte vor dem LG Frankfurt gegen ein solches Schreiben der VZ Brandenburg geklagt und nunmehr verloren.
In dem bemerkenswert klaren Urteil wurde festgestellt, dass die von den Verbraucherzentralen versendeten Schreiben an Banken und Sparkassen deswegen gerechtfertigt sind, weil das fragliche Inkassounternehmen Forderungen eintreibt, die unter Verstoß von § 1 Abs. 6 Preisangabenverordnung erschlichen worden sind. Außerdem handelt es sich nach Auffassung des Gerichts um eine von Art. 5 Grundgesetz umfasste freie Meinungsäußerung.
Quelle und vollständige Mitteilung: verbraucherzentrale-sh.de
4 Gedanken zu „Verbraucherzentrale obsiegt gegen Inkasso-Unternehmen und Abofallenbetreiber“