Wer die Berichte zu Mega-Downloads.net der Load House FZE (vorher Blue Byte FZE) aufmerksam mitverfolgt hat, wird sich auch an den letzten Fernsehbeitrag von Akte 08 zurück erinnern. Das Collector Forderungsmanagement stützt sich demnach nur auf ein anwaltliches Gutachten, welches die Rechtmäßigkeit der Forderungen begründen soll – Doch wie steht es eigentlich heute um das 1,5 Jahre alte Gutachten?
Das wollte ich gerne genauer wissen und habe mich mit Herrn RA Bender in Verbindung gesetzt, um herauszufinden, wie es um das Gutachten zum heutigen Zeitpunkt steht:
Hallo Herr Fuchs,
gerne nehme ich wie folgt Stellung:
In meinem Gutachten aus dem Jahr 2007 ist die Rede davon, dass der Internetnutzer, der sich über die Seite mega-downloads.net dort anmeldet, einen rechtsverbindlichen Vertrag eingeht. Dies vor dem Hintergrund, dass bei der damaligen Überprüfung dieser Seite sämtliche notwendigen Hinweise auf die Kostenpflicht vorhanden waren.
Nicht Gegenstand meines Gutachtens ist die Frage, ob auch bei einer Anmeldung von anderen Internetseiten aus ein Vertrag zustande kommt. Ebenso sind evtl. durchgeführte Manipulationen auf der Seite auch nicht Gegenstand des Gutachtens.
Weiter ist festzustellen, dass zwischenzeitlich der Betreiber der Seite gewechselt hat. Ob insoweit noch die BlueByte FZE einen Anspruch geltend machen kann, dürfte fraglich sein.
Weiter ist auch festzuhalten, dass zwischenzeitlich geänderte Vorschriften zur Widerrufsbelehrung gelten. Es ist daher auch fraglich, ob der Betreiber der Seite mega-downloads.net diese Vorschriften einhält.
Im Ergebnis aber dürfte letztendlich mein Gutachten aus dem Jahr 2007 aufgrund der geänderten Rechtslage zur Widerrufsbelehrung nicht mehr aktuell sein.
Mit freundlichen Grüßen
Andy Bender
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz
Es ist wohl auszuschließen ist, dass jemand wissentlich ein Abonnement mit einer Laufzeit von 24 Monaten bei € 96,- im Jahr auf Mega-Downloads.net eingeht, um Software herunterladen zu können, welche eigentlich kostenfrei ist.
Mega-Downloads.net wurde niemals selbst beworben – Es gab fast ausschließlich Lockvögel, die auf die jeweilige Unterseite von Mega-Downloads.net weitergeleitet haben. Diese Vorgehensweise wurde bereits mehrfach auf Abzocknews.de dokumentiert:
08.04.2008
Mega-Downloads.net – Viele Wege führen zum Abo16.04.2008
Täuschen, tarnen und verpissen auf Antivirus2008.org oder Antivirus-Kostenlos.org10.06.2008
Abzocker-Warnung: Antivirus2009.info leitet auf mega-downloads.net weiter30.06.2008
Warnung: Neue Weiterleitungen führen zum Abzockangebot von Mega-Downloads.net16.07.2008
Warnung: antivirus-herunterladen.info leitet auf mega-downloads.net weiter21.07.2008
Warnung: antivirus-portal.net leitet auf mega-downloads.net weiter21.07.2008
Warnung: software-archiv.info leitet auf mega-downloads.net weiter23.10.2008
Chip.de und die Download-Abzocker04.11.2008
Neue Weiterleitungen zum Abzockangebot Mega-Downloads.net aktiv
Somit bleibt eigentlich nur die logische Schlussfolgerung, dass das von Herrn RA Bender erstellte Gutachten von den Betreibern definitiv dazu missbraucht wurde und wird, um den Forderungen eine seriöse Grundlage zu verschaffen, was aber auf Grund der tatsächlich genutzten Vertriebskanäle hier absolut nicht der Fall ist. Da alle gesicherten Beweise zur Vorgehensweise von Mega-Downloads.net nichts mit dem Gutachten zu tun haben, bleibt abzuwarten, ob das Inkassobüro Collector weiterhin auf das Gutachten setzt.
Als Betroffener bzw. Empfänger einer Zahlungsaufforderung von Validea oder Collector würde ich auf diesen Beitrag aufmerksam machen, da nicht nur die Rechtmäßigkeit der Forderungen zu Mega-Downloads.net widerlegt, sondern auch ein Missbrauch in Bezug auf den Einsatz des anwaltliche Gutachtens vorliegt. Wenn ich bereits bezahlt hätte, würde ich mein Geld umgehend zurück fordern – Mit allen Mitteln, die da zur Verfügung stehen.
Da der Betreiber von Mega-Downloads.net mittlerweile gewechselt hat, darf man jetzt schon auf die neue Inszenierung gespannt sein – Auch an neuen Abzock-Ideen fehlt es nicht.
Ich bedanke mich bei Herrn Rechtsanwalt Andy Bender für seine schnelle Rückantwort und die klärenden Worte, die ich für diesen Bericht übernehmen durfte.
6 Gedanken zu „Das anwaltliche Gutachten zu Mega-Downloads.net“