Inoffizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet

Sie sind hier: Archivmaterial / Abgezockt – Was jetzt? / Inoffizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet





Inoffizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet:

Reagieren Sie überhaupt nicht.

Rechnungen werden oftmals an willkürlich ausgewählte Empfänger aus zuvor generierten Datensätzen wie beispielsweise aus Gewinnspielen versendet. Mit einem Widerruf würden Sie Ihre reale Existenz verraten und der Absender weiss, er hat einen aktuellen Datensatz.


Sie sind hier: Archivmaterial / Abgezockt – Was jetzt? / Inoffizielles Vorgehen gegen Abzocke im Internet


Bitte beachten Sie, dass viele der hier aufgeführten Empfehlungen und Tipps auf eigenen Erfahrungen basieren. Beherzigen Sie bitte auch die Ratschläge der Verbraucherzentralen und setzen Sie sich im Zweifelsfall mit einem versierten Rechtsanwalt in Verbindung.

Ihr unabhängiges Informationsportal