Die Dortmunder Kanzlei «Schlüter Graf & Partner» hat den Spieß umgedreht und die «wegen Adressbuchschwindels bekannte Gewerbeauskunft-Zentrale» auf Zahlung einer Vergütung für die Erlaubnis zur Veröffentlichung ihrer Daten verklagt. Zuvor hatte die Kanzlei ein ihr von dem Unternehmen zugesandtes Angebotsschreiben für einen Online-Branchenbucheintrag in einem kleinen aber entscheidenden Punkt geändert und zurückgeschickt.
Quelle: beck.de / Zum Artikel
Via: lawblog.de / Zum Artikel
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