Mit Beschluss vom 30.05.2012, Az. 02 HK O 1900/09 (nicht rechtskräfitg.) hat das Landgericht Leipzig gegen die Unister GmbH als Betreiberin des Internetbuchungsportals www.fluege.de ein Ordnungsgeld in Höhe von € 75.000,- verhängt.
Quelle: wettbewerbszentrale.de / Zum Artikel
Via: antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
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