Bundessozialgericht klärt, ob Zigarettenverkauf Drogenhandel ist




Das Bundessozialgericht in Kassel befasst sich heute mit der Frage, ob der Verkauf von Zigaretten Drogenhandel ist. Grund ist die Klage zweier arbeitsloser Bergarbeiter. Beiden war die Berufsunfähigkeitsrente verweigert worden, weil sie eine angebotene Arbeit abgelehnt hatten.

Als Fahrer sollten sie Zigarettenautomaten bestücken. Beide hatten die Stelle als unzumutbar abgelehnt, weil ein „Handel mit der Droge Nikotin” von ihnen nicht verlangt werden könne.

Quelle: RZ-Online.de