Nun wird am 08.05.12 um 09.30 Uhr vor der 27. Strafkammer des Frankfurter Landgerichts die Frage über die strafrechtliche Bewertung sogenannter Abo-Fallen erneut verhandelt. Es geht insbesondere um die Frage, inwiewiet und inwiefern Kostenhinweise bei Internet-Abonnements deutlich herauszustellen sind. Sind “zu versteckte” Kostenhinweise zu einem Abo strafrechtlich als gewerbsmäßiger Betrug anzusehen?
Quelle: recht-hilfreich.de / Zum Artikel
Dazu interessant und lesenswert der Bericht eines Prozessbeobachters:
Ein erster Fernsehbericht zum Prozessauftakt von Sat.1:
Ein Bericht der Frankfurter Rundschau:
– Aktualisierungen, Ergänzungen und Nachträge vom 13.05.2012 –
Ein Bericht eines Prozessbeobachters zum 2. Verhandlungstag:
Ein Bericht eines Prozessbeobachters zum 3. Verhandlungstag:
Erklärungen und Ausführungen zu „Bildschirmauflösung“ und „Scrollen“:
Erklärungen und Ausführungen zu „Verschleierung“ und „Bildschirmauflösung“:
3 Gedanken zu „Termin vor Strafgericht wegen des Betreibens von Internet-Abzocke und Abo-Fallen im Internet“