Eine für den 12. Juni geplante aber bislang nicht umgesetzte Richtlinie über unlautere Geschäftspraktiken im binnenmarktinternen Geschäftsverkehr zwischen Unternehmern und Verbrauchern (UGP-Richtlinie 2005/29/EG) kann von Maklern verwendete AGB wettbewerbsrechtlich auf die Probe stellen.
Quelle: Haufe.de / Zum Artikel