Klarmobil bewirbt seine Tarife als „einfach, ehrlich, günstig“. Das mag für Flatrates und Minutenpreise gelten, nicht aber für die Extra-Kosten, die in den AGB versteckt sind. Jetzt muss der Mobilfunkdiscounter seine Gebühren ändern.
Quelle: n-tv.de / Zum Artikel
3 Gedanken zu „Kostenfallen bei Klarmobil: Gericht verbietet Prepaid-Abzocke“