Nach einem Urteil des Landgerichts Berlin vom 25. Oktober 2007 stellt eine Berichterstattung in einem Internetforum, die zur Erkennbarkeit der benannten Person führt, einen rechtswidrigen Eingriff in dessen allgemeines Persönlichkeitsrecht dar. Ein solches Verhalten kann allerdings dem Urteil zufolge dann zulässig sein, wenn der Betroffene durch sein eigenes Verhalten, etwa durch Veröffentlichung seines Namens und von Privatbildern, aus der Anonymität herausgetreten sei.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel