Insideraffäre: Ex-Aktionärsschützer kommt mit Bewährungsstrafe davon




Das Landgericht München hat das zweite Urteil in der Insideraffäre um manipulierte Aktienkurse verkündet. Ein früherer Funktionär der Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger kann seine Haftstrafe auf Bewährung verbüßen – der Mann hatte alle Vorwürfe gestanden.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel