Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Und ein fehlender Computer schützt auch nicht vor einer Verurteilung wegen Filesharings. So sieht das jedenfalls das (berüchtigte) Amtsgericht München in seinem Urteil vom 23.11.2011, Aktenzeichen: 142 C 2564/11.
Quelle: Klawtext.blogspot.com / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Kein Computer, keine Ahnung – und dennoch wegen Filesharings verurteilt”