Für unseriöse Inkassobutzen werden demnächst wohl schwere Zeiten anbrechen und den Einzug von unberechtigten sowie betrügerischen Forderungen unterbinden oder zumindest erschweren. Der Bundesrat hat beschlossen, dass das Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG) vom 12. Dezember 2007 geändert wird.
Quelle: Bundesrat.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes”