Das Amtsgericht Dresden hat zum Aktenzeichen 104 C 3441/11 abschliessend entschieden, dass der Melango.de GmbH aus Chemnitz kein Zahlungsanspruch gegen eine Firma aus Dresden zusteht, die sich über das Portal der Melango.de GmbH zur Nutzung ihrer Website angemeldet hatte.
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Reaktion(en) zu “Urteil: Kein Zahlungsanspruch für Melango”