Die Hartz-IV-Verwaltung muss komplett neu geregelt werden. Die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern für die Vergabe von Leistungen in den Hartz-IV-Arbeitsgemeinschaften verstößt nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts gegen das Grundgesetz.
Quelle: Tagesschau.de / Zum Artikel