Weil die Oma ihren Enkeln Geld geschenkt hat, darf einer arbeitslosen Mutter nicht der Hartz-IV-Satz gekürzt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Dennoch können nicht alle Hartz-IV-Empfänger aufatmen.
Quelle: Stern.de / Zum Artikel
Weil die Oma ihren Enkeln Geld geschenkt hat, darf einer arbeitslosen Mutter nicht der Hartz-IV-Satz gekürzt werden. Das hat das Bundessozialgericht entschieden. Dennoch können nicht alle Hartz-IV-Empfänger aufatmen.
Quelle: Stern.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Entscheidung des Bundessozialgerichts: Keine Hartz-IV-Kürzung wegen Omas Geburtstagsgeld”