Wer jemanden wegen eines urheberrechtlichen Bagatellverstoßes erstmalig abmahnt, muss die Kosten, die er dafür geltend macht, auf 100 Euro begrenzen. Diese seit 2008 geltende Regelung, die das Geldverdienen mit typischen Standard-Abmahnungen etwa für illegale Musiktauschereien einschränken sollte, kam bislang nur selten zur Anwendung.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “Gericht begrenzt Abmahn-Entgelt für eBay-Fotoklau auf 100 Euro”