Internet-Kaufvertrag: Gericht weist Gewährleistungsausschluss zurück




Gebrauchtwagenkäufer müssen nicht alles hinnehmen: Das Oberlandesgericht Oldenburg hat einen per Web-Formular vereinbarten Ausschluss von Gewährleistung für nichtig erklärt – es fehlten wichtige Klauseln.

Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel