OLG München bestätigt Link-Verbot gegen Heise




Nach dem Landgericht hat nun auch das Oberlandesgericht München mit Urteil vom 23. Oktober 2008 seine zunächst im Eilverfahren ergangene Entscheidung im Streit des Heise Zeitschriften Verlags gegen verschiedene Unternehmen der Musikindustrie bestätigt (Az. 29 U 5697/07).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel