Doch mit den geschäftlichen Umtrieben der „Konzernmarke“ Friedrich Müller (Eigendefinition) dürfte nun endgültig Schluss sein. Noch Ende März 2011 hat die Bundeswettbewerbsbehörde – im Rahmen des Verbraucherschutz-Kooperationsgesetzes – für Frankreich und Deutschland ein Unterlassungsurteil gegen diese „irreführenden Gewinnspiele“ beim Obersten Gerichtshof in Wien durchgesetzt.
Quelle: WienerZeitung.at / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
Reaktion(en) zu “„Friedrich Müller“ bringt keine Gewinne mehr”