Landgericht Düsseldorf: dDoS-Angriffe sind strafbar




Wer durch dDoS-Angriffe (distributed Denial of Service) Online-Wettportale von Unternehmen lahmlegt, macht sich dadurch nach Paragraf 303b des Strafgesetzbuchs (StGB) strafbar. Dies entschied das Landgericht Düsseldorf laut dem jetzt veröffentlichten Urteil vom 22. März 2011 (Az.: 3 KLs 1/11).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel