Kontenklärung: Ostdeutschen droht Verlust von Rentenansprüchen




Nur noch bis Ende des Jahres müssen Lohnunterlagen von ehemaligen DDR-Betrieben aufbewahrt werden. Wer dort beschäftigt war, sollte seine Rentenansprüche bald klären lassen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel