Der inzwischen strafrechtlich verurteilte Börsenguru Herr Markus Frick hatte ohne vorange-gangener Abmahnung am Landgericht Berlin eine einstweilige Verfügung gegen Herrn Schä-like erwirkt, die nicht hätte ergehen dürfen, wie das Landgericht das später schriftlich fest-stellte. Herr Schälike gab trotzdem eine Unterlassungsverpflichtungserklärung.
Quelle: KanzleiKompa.de / Zum Artikel