Jetzt hat das Amtsgericht München einen Durchsuchungsbeschluss gegen Attac erlassen, der sich darauf stützt, dass Attac mit der Veröffentlichung eines brisanten Gutachtens zu den Ver-fehlungen bei der BayernLB – an dessen Veröffentlichung ein erhebliches öffentliches Inte-resse besteht – gegen das Urheberrecht der Verfasser des Gutachtens verstoßen haben soll.
Quelle: Internet-law.de / Zum Artikel