Content Services Ltd. zur Rückzahlung verurteilt




Das AG Mannheim (Az: 17 C 433/10) hat in der mündlichen Verhandlung vom 1.3.2011 im Wege des Versäumnisurteils erkannt, dass die CSL (Anm.: Content Services Ltd.) dieses Geld … nebst Kosten und Zinsen zahlen muss.

Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel

Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel

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