Eine Fluggesellschaft darf einen Kunden nicht vom Flug ausschließen, weil er die zur Ticket-zahlung genutzte Kreditkarte beim Check-In nicht vorzeigen kann. Das hat das Landgericht Frankfurt am Main nach einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbandes (vzbv) gegen die spanische Airline Iberia entschieden.
Quelle: VzBv.de / Zum Artikel