Das Demonstrationsrecht gilt – auch auf dem Gelände eines privatisierten Unternehmens in Staatsbesitz. Das Bundesverfassungsgericht bestätigte dies in einem Grundsatzurteil und gab damit einer Abschiebungsgegnerin Recht, die von der Fraport AG ein Flughafenverbot erhal-ten hatte.
Quelle: Spiegel.de / Zum Artikel