Abofallen: Kein Konto für Abzocker




Eine öffentliche Sparkasse darf einer Inkassofirma, die für die Betreiber von Abofallen arbei-tet, die Eröffnung eines Girokontos verweigern. Das hat das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main im Fall der Frankfurter Sparkasse entschieden (Az. 1 K 1711/10.F).

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