Der Bundesgerichtshof hat mit einer aktuellen Entscheidung den Verbraucherschutz in Deutschland gestärkt. Die strengen Anforderungen, die das deutsche Recht an die Zuläs-sigkeit von Werbeanrufen bei Verbrauchern stellt, sind mit EU-Recht vereinbar, entscheidet der unter anderem für Wettbewerbsfragen zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs.
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Reaktion(en) zu “BGH: Wenn schon Double-Opt-In bei Werbeanrufen, dann aber richtig”