Die Verbraucherzentrale Brandenburg errang dieser Tage vor dem Landgericht Oldenburg ei-nen Sieg gegen die CLT-Marketing GmbH Cappeln. Laut Urteil vom 26.01.2011 (Az: 5 O 2691/10) darf das Unternehmen bei Werbeverkaufsveranstaltungen künftig nicht mehr: …
Quelle: VzB.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel