Zitat aus dem Urteil: „Die Beklagte wird verurteilt es zu unterlassen, den Kläger schriftlich zu einer Zahlung aufzufordern unter dem Hinweis, es werde nach Erlass eines Mahnbescheides gegen den Kläger hieraus in jedem Fall ein rechtsgültiger Vollstreckungstitel ergehen.“
Fazit des Vereins Nicht-Abzocken e. V.: Somit steht fest, dass die vorsitzende Richterin der Meinung ist, dass die Deutsche Inkassostelle hier eine nicht existente Forderung einzutreiben versucht. Der Hinweis auf §263 StGB spricht eine eindeutige Sprache. Das Gericht geht davon aus, dass hier der Straftatbestand des Betruges vorliegt.
Weitere Informationen dazu bei:
- Nicht-Abzocken.eu
- Thread im Forum von Boocompany
- Rotglut.org
- DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH im Wiki von Abzocke.net
Einträge zur DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH auf Abzocknews.de:
- Inkasso-Heute: Wenn unternehmerische Kreativität alle natürlichen Grenzen sprengt
- Online-Nepper im Visier der Ermittler
- Geht es den Abzockern (endlich) an den Kragen?
- Abo-Warnung: Werbung für Umfragenscout.com und Umfragenagent.com
Videos zur DIS – Deutsche Inkassostelle GmbH auf Abzocknews.de: