Das Bundesverfassungsgericht hat drei Verfassungsbeschwerden der VG Wort zu urheber-rechtlichen Geräteabgaben stattgegeben. Der Bundesgerichtshof muss sich daher erneut mit den Fällen, die PCs, Drucker und Plotter betreffen, befassen.
Quelle: Heise.de / Zum Artikel