Vorsicht vor gefakten Artikeln




Wer gefälschte Waren wissentlich oder unwissentlich in Umlauf bringt, der bekommt wegen des Produktpiraterie-Gesetzes schnell Post vom Rechtsanwalt. Dieser fordert eine schriftlichte Erklärung, in der drin steht, dass man den Verkauf der besagten Ware unterlässt. Bei Nichteinhalten drohen hohe Geldstrafen.

Quelle: Morgenpost.de / Zum Artikel