Dabei ist etwa das Kammergericht Berlin als Aufsichtsbehörde für die in der Hauptstadt zuge-lassenen Inkassodienste der Auffassung: Bevor ein Inkassodienst ans Eintreiben einer For-derung geht, muss er erst mal prüfen, ob es dafür überhaupt eine rechtliche Begründung gibt. Und weil sie genau diese Prüfung unterlassen haben soll, entzog das Kammergericht der „Deutschen Zentral Inkasso GmbH“ die Zulassung.
Quelle: Berlinonline.de / Zum Artikel
2 Gedanken zu „Von den Inkasso-Tricks darf man sich nicht bluffen lassen“