Gericht: TK-Anbieter muss Vorratsdatenspeicherung voraussichtlich nicht umsetzen




Das Verwaltungsgericht Berlin sieht die Verpflichtung zur verdachtsunabhängigen Vorratsspeicherung von Telefon- und Internetdaten ohne Entschädigung angesichts der hohen Investitionskosten für die Überwachungsmaßnahme kritisch.

Quelle: Heise.de / Zum Artikel