Eine heiße Dusche darf für Hartz-IV-Empfänger nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, entschied das BSG schon vor Jahren. Viele Jobcenter ließen ihre Arbeitslosen die Warmwas-serkosten dennoch selbst zahlen – und müssen nun dafür büßen.
Quelle: Focus.de / Zum Artikel