Arbeitslosengeld II: Warmer Geldregen für Hartz-IV-Empfänger




Eine heiße Dusche darf für Hartz-IV-Empfänger nicht mit zusätzlichen Kosten verbunden sein, entschied das BSG schon vor Jahren. Viele Jobcenter ließen ihre Arbeitslosen die Warmwas-serkosten dennoch selbst zahlen – und müssen nun dafür büßen.

Quelle: Focus.de / Zum Artikel