Bundessozialgericht: Hartz-IV-Empfänger müssen Konto offenlegen




Auf Verlangen der Arbeitsagenturen müssen Hartz-IV-Empfänger ihr Konto offenlegen. Es sei angemessen, die Kontoauszüge der letzten drei Monate zu verlangen. Das urteilte das Bundessozialgericht in Kassel. Gewisse private Überweisungsvermerke dürfen allerdings geschwärzt werden.

Quelle: Welt.de / Zum Artikel