Die OPM Media GmbH des Frank Drescher wurde vom Amtsgericht Berlin-Charlottenburg (AZ: 203 C 278/10, Urteil vom 18.11.2010) in die Schranken gewiesen: die Anfechtung wegen arg-listiger Täuschung sei zu Recht erfolgt, außerdem sei kein Vertrag bei drive2u.de zustande gekommen, hieß es noch in einem dreiseitigen ausführlichen Hinweis des Gerichts.
Quelle: Kanzlei-Thomas-Meier.de / Zum Artikel
Via: Antiabzockenet.blogspot.com / Zum Artikel
2 Gedanken zu „Schlappe für OPM Media GmbH: Forderung für drive2u.de ist nichtig“