BGH: Preisangabepflicht in Werbemaßnahmen gilt auch bei geschlossenem Käuferkreis




Wer Produkt-Angebote bewirbt, die privaten Verbrauchern zugänglich sind, muss bei den darin enthaltenen Preisen auch die Umsatzsteuer, also den Endpreis im Sinne der Preisan-gabenverordnung, angeben (29.04.2010, Az. I ZR 99/08).

Quelle: Heise.de / Zum Artikel