Noten für Lehrer: Karlsruhe lehnt Beschwerde gegen spickmich.de ab




Es bleibt dabei: Das Bewertungsportal spickmich.de, auf dem Schüler ihren Lehrern anonym Noten geben können, verstößt nicht gegen den Persönlichkeitsschutz. Eine Pädagogin aus Moers in Nordrhein-Westfalen hatte vergeblich versucht, ein Urteil des Bundesgerichtshofs zugunsten des Internetportals anzufechten.

Quelle: Stern.de / Zum Artikel