Strafverfolgung erst ab 200 Liedern: Freibrief für illegale Downloads




Wer im Internet illegal Lieder herunterlädt, muss nicht unbedingt Angst vor Strafverfolgung haben. Seit Juli konzentrieren sich die Behörden nur noch auf gewerbsmäßige Online-Piraten. Erst ab 200 Uploads wird die Justiz aufmerksam.

Quelle: RP-Online.de / Zum Artikel